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CE-Prüfungen? Was ihr wissen solltet!

CE-Prüfungen? Was ihr wissen solltet!

Interview mit Frau Claudia Maier – Leitung Zertifizierungsstelle Produkte, Hohenstein

Vor einiger Zeit hatte ich ein Umfrage gemacht, welche Fragen euch zum Thema CE-Kennzeichnung/ Prüfung interessieren. Dazu habe ich euch ein Interview mit einer Fachkraft versprochen. Im folgenden Artikel findet ihr ein schriftliches Interview mit Frau Claudia Maier von der notifizierten Stelle Hohenstein. Dort wurden auch unsere Fechtanzüge dem Konformitätsverfahren unterzogen und gemäß den geltenden Regelungen geprüft und bestätigt. Als Leiterin der Zertifizierungsstelle ist sie die Fachfrau für das angesprochen Thema und hat dankenswerter Weise die folgenden Fragen beantwortet. Vielen Dank Frau Maier.

 

Claudia Maier ist seit 2002 für den Prüfdienstleister und Forschungspartner Hohenstein tätig.  Nachdem sie ab 2009 in ihrer Funktion als stellvertretende Leitung der Zertifizierungsstelle Produkte verantwortlich war, übernahm sie Anfang 2018 die Leitung dieses Bereiches.

 

1. Was genau ist Ihre Tätigkeit?

Wir als eine notifizierte Stelle für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei Hohenstein prüfen und bewerten Produkte auf ihre Konformität zur Verordnung (EU) 2016/425 (Abk.: VO).

Zitat aus der VO:
Diese Verordnung enthält Anforderungen an Entwurf und Herstellung von Persönlicher Schutzausrüstung, die auf dem Markt bereitgestellt werden soll, um den Schutz der Gesundheit und dieSicherheit der Nutzer zu gewährleisten, sowie Regelungen für den freien Verkehr von PSA in der Union aufzustellen.


Kurz gesagt geht es darum, einem Hersteller zu bescheinigen, dass er sein Produkt, das dem Nutzer einen bestimmten Schutz bieten soll, frei auf den europäischen Markt in Verkehr bringen darf. Der komplette Prozess wird beschrieben als Konformitätsbewertungsverfahren.


2. Was ist eine CE-Zertifizierung und warum und für wen ist diese von Bedeutung?

Das Wort „CE-Zertifizierung“ ist im Grunde genommen falsch, da wir nicht nach „CE zertifizieren“, sondern Produkte mit einem oder mehreren Schutzziel/en einem Konformitätsbewertungsverfahren unterziehen, damit der Hersteller nach positivem Ergebnis das CE-Kennzeichen an seinem Produkt anbringen darf. Bei diesem Verfahren wird überprüft, ob das Produkt allen relevanten gesetzlichen
Anforderungen entspricht.


3. Wie läuft die Zertifizierung einer Fechtschutzjacke ab? Welche Schritte bzw. Tests durchläuft diese?

Der Hersteller reicht seine Muster mit den notwendigen Dokumenten bei der Zertifizierungsstelle ein. Hierzu gehören die Antragsunterlagen sowie die zur PSA gehörenden Dokumentation wie technische Unterlagen, Beschreibungen, Berichte, Maßtabellen, Materiallisten, Etikett, Anleitung des Herstellers usw. Wir überprüfen die eingereichten Dokumente und bewerten, ob diese mit dem Baumuster übereinstimmen und die Anforderungen grundsätzlich erfüllt sind.
Danach wird das Baumuster den Prüfungen unterzogen, die speziell für diese Art von Bekleidung notwendig sind. Wenn alle Ergebnisse zusammengeführt sind, kann die Bewertung des gesamten Vorgangs erfolgen.
Werden alle Anforderungen erfüllt, kann die EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt werden. Diese bescheinigt dem Hersteller, dass die PSA den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen der VO entspricht. Er kann nun seine PSA mit dem CE-Kennzeichen versehen, die EU-Konformitätserklärung ausstellen und die PSA in Verkehr bringen.

 

CE-Kennzeichnung bei IN MOTU & UHLMANN


4. Ist es zulässig, eine Fechtschutzjacke oder -hose einfach mit einem auf Stoßsicherheit geprüften Stoff anzubieten?

Nein, das ist nicht ausreichend. Die Prüfung der Durchstoßfestigkeit ist ein wesentlicher, aber nur ein Teil der zur Konformitätsbewertung notwendigen Prüfungen für Fechtschutzbekleidung. Die notwendigen Anforderungen für den Schutz des Nutzers sind der Verordnung (EU) 2016/425 Anhang II zu entnehmen.
Zur Erleichterung der Berücksichtigung aller wesentlichen Punkte sind die relevanten Prüfungen in sog. Anforderungsnormen oder technischen Spezifikationen zusammengefasst. Für Fechtschutzbekleidung sind die Prüfanforderungen in der EN 13567:2002+A1:2007 (DIN EN 13567:2007-09) - Schutzkleidung -Hand-, Arm-, Brustkorb- Unterleibs-, Bein-, Genital und Gesichtsschützer für Fechter - Anforderungen und Prüfverfahren - verankert. Neben der Überprüfung des Obermaterials auf Durchstoßfestigkeit und die
Maße der Schutzzonen werden auch die Nähte und Verschlüsse, die Maßänderung der verarbeiteten Hauptmaterialien sowie die Unschädlichkeit aller in der PSA verarbeiteten Materialien untersucht. Die Ergonomie sowie die Ausführung der PSA sind wichtige Untersuchungsparameter, da beim Tragen der
Schutzkleidung die Bewegungsfreiheit und Bequemlichkeit so wenig wie möglich eingeschränkt sein sollen.


5. Woran erkenne ich eine korrekt zertifizierte Jacke bzw. Fechtkleidung allgemein?

1) Am eingenähten CE-Zeichen: Sobald eine vom Hersteller (=Inverkehrbringer gemäß VO) beantragte Konformitätsbewertung auf Grundlage von harmonisierten Normen oder technischen Spezifikationen mit einer EU-Baumusterprüfbescheinigung abgeschlossen wurde, ist der Hersteller berechtigt, an diese PSA das CE-Kennzeichen fest und dauerhaft anzubringen.


2) Der PSA muss zusätzlich eine EU-Konformitätserklärung papierförmig beiliegen, oder diese kann alternativ über eine vom Hersteller zur Verfügung gestellte Webseite abgerufen werden. Der dazugehörige Internet-Link muss dann in der Anleitung angegeben sein.


3) Aus der der PSA beigefügten Anleitung sind für den Nutzer wichtige Informationen zu entnehmen.


4) Das eingenähte Etikett weist sämtliche auch zur Identifikation notwendige Informationen auf: Name und postalische Adresse des Herstellers, Artikelbezeichnung, Artikel-Nummer, Materialzusammensetzung, Piktogramm/e mit Leistungsstufen, Verweis auf die Anleitung, Figurine, Größenbezeichnung, Pflegekennzeichnung, Warnhinweise, Herstelldatum, usw.


6. Wie kann ich als Verbraucher vorgehen, wenn ich mir über die Zertifizierung der Kleidung nicht sicher bin?

Verbraucher sollten sich in erster Linie an den Hersteller wenden und alle relevanten Fragen an ihn adressieren. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich an die in der Anleitung genannte notifizierte Stelle zu wenden. Diese kann Auskunft über die Gültigkeit der EU-Baumusterprüfbescheinigung erteilen. Die Nummer der relevanten Bescheinigung ist der EU-Konformitätserklärung zu entnehmen.


Weitere Informationen: www.hohenstein.de/psa

Bei uns bekommt ihr immer Schutzausrüstung, die nach den geltenden Regelungen geprüft wurde. Schließlich geht es um eure Sicherheit. Und die liegt uns am Herzen.

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