Damit es keine Missverständnisse gibt …
Fechten ist ein faszinierender, aber auch intensiver Sport – und unsere Fechtklingen sind dabei ständigen Belastungen ausgesetzt. Uns ist wichtig, dass Sie genau wissen, in welchen Fällen wir im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für einen Ersatz aufkommen und wann es sich um normalen Verschleiß handelt, der bei diesem Sport einfach dazugehört.
Hinweise zu Gewährleistung, Verschleiß und Garantie bei Fechtklingen
Unsere Fechtklingen sind hochwertige Sportgeräte, die im Training und Wettkampf starken Belastungen ausgesetzt sind. Damit Sie wissen, in welchen Fällen ein Anspruch auf Ersatz besteht und wann nicht, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
1. Gesetzliche Gewährleistung
Für alle unsere Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Lieferung.
Sie deckt ausschließlich Mängel ab, die bereits bei Erhalt der Ware vorhanden waren, wie z. B. Material- oder Herstellungsfehler.
2. Verschleiß ist kein Mangel
Fechtklingen nutzen sich durch die sportliche Beanspruchung unvermeidlich ab. Dieser normale Verschleiß ist kein Gewährleistungsfall. Dazu gehören insbesondere:
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leichte Biegungen oder Wellen
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Materialermüdung durch wiederholte Belastung
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Abnutzung durch Kontakt mit anderen Klingen
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Brüche infolge normaler sportlicher Nutzung
3. Unsachgemäßer Gebrauch
Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dazu zählen z. B.:
4. Freiwillige Garantie
Wir bieten keine zusätzliche Händlergarantie an.
5. Sicherheitshinweis
Bitte überprüfen Sie Ihre Fechtklingen regelmäßig auf Risse, Brüche oder deutliche Verformungen. Beschädigte Klingen sollten sofort ausgetauscht werden, um Verletzungsrisiken zu vermeiden.